Skip to main content
← Alle Ratgeber

Overlay-Widgets: warum sie das BFSG nicht erfüllen

Aktualisiert:

Was ein Overlay ist

Ein Barrierefreiheits-Overlay ist ein JavaScript, das mit einer Zeile in die Website eingebunden wird. Es blendet ein Symbol ein, über dessen Menü Besucher vergrößern, Kontraste oder Schriften ändern können. Viele Anbieter versprechen außerdem, Fehler der Seite mit künstlicher Intelligenz automatisch zu beheben. Meist kostet es eine Monatsgebühr und wirbt mit BFSG- oder EAA-Konformität.

Das Problem: Barrieren stecken im Code der Seite, und ein nachträglich aufgesetztes Skript behebt sie nicht zuverlässig.

Warum ein Overlay die Seite nicht konform macht

  • Hilfstechnik liest den Code. Ein Screenreader liest das HTML der Seite vor. Hat eine Schaltfläche keinen Namen oder ist die Kasse nicht per Tastatur bedienbar, kann das Overlay nur raten: Es setzt automatisch erzeugte Alternativtexte oder erfundene Beschriftungen, die oft falsch sind.
  • Wer Hilfe am meisten braucht, nutzt das Overlay nicht. Blinde und sehbehinderte Menschen kommen mit ihrem eigenen Screenreader, ihrer Vergrößerung und ihren Einstellungen. Das Menü des Overlays hilft ihnen nicht und kann mit ihren Werkzeugen kollidieren.
  • Vieles kann der Browser schon. Vergrößern, Kontrastmodus, Schriftgröße: Das bieten Browser und Betriebssystem bereits, nach den eigenen Einstellungen und auf jeder Website.
  • Das Gesetz verlangt eine barrierefreie Dienstleistung. BFSG, BaFG und der European Accessibility Act verlangen, dass die Dienstleistung selbst barrierefrei ist. Eine Ausnahme, nach der ein Zusatzwerkzeug die Behebung ersetzt, gibt es nicht.

Was Fachverbände und Behörden sagen

  • Das Europäische Behindertenforum (EDF) und der internationale Fachverband für Barrierefreiheit (IAAP) stellen in einer gemeinsamen Stellungnahme fest, dass Overlays Websites nicht konform mit EU-Recht machen.
  • Die US-Handelsbehörde FTC hat im April 2025 eine Anordnung gegen das Unternehmen accessiBe abgeschlossen: Es zahlt 1 Million US-Dollar, weil es behauptet hatte, sein Werkzeug mache jede Website WCAG-konform.

Was ein Overlay kann und was nicht

Was es kann

  • Besuchern, die die Einstellungen ihres Browsers nicht kennen, Vergrößerung, Kontraste oder Schriften auf der Seite anbieten.

Was es nicht kann

  • Ein Menü, eine Größenauswahl oder eine Kasse, die nur mit der Maus funktioniert, per Tastatur bedienbar machen.
  • Treffende Alternativtexte für Produktbilder schreiben, die das Produkt wirklich beschreiben.
  • Komplexen Formularen sinnvolle, mit dem Feld verknüpfte Beschriftungen geben.
  • Barrieren bei externen Zahlungsseiten, Karten oder Paketstationsauswahl beheben.
  • Garantieren, dass die Korrektur nach einem Theme- oder Plugin-Update noch funktioniert.

Wenn schon ein Overlay eingebaut ist

  • Sie müssen es nicht sofort entfernen, aber nennen Sie es in Ihrer Barrierefreiheitserklärung nicht als Nachweis der Konformität.
  • Prüfen Sie, ob es neue Fehler verursacht: Das Symbol darf keine Schaltflächen der Kasse verdecken, das Menü darf den Fokus nicht festhalten, und der Kauf per Tastatur muss auch mit Overlay funktionieren.
  • Starten Sie eine Prüfung. EqualVia meldet gesondert, wenn es den Code eines bekannten Overlay-Anbieters findet, und zeigt die Fehler, die im Code behoben werden müssen.

Was Sie stattdessen tun können

  • Beheben Sie die Fehler im Theme und in den Vorlagen. Viele sind schnell erledigt: Alternativtexte, Beschriftungen, Kontraste, Fokusrahmen.
  • Gehen Sie den Kaufprozess mit der Checkliste für Onlineshops durch.
  • Lassen Sie nach jedem Update automatisch erneut prüfen, damit neue Fehler auffallen, bevor Kunden daran scheitern.
  • Beschreiben Sie ehrlich, was Sie getan haben, in den Informationen nach Anlage 3. Hilfe dazu im Ratgeber zur Barrierefreiheitserklärung.

Barrierefrei bleiben, nach jeder Änderung

EqualVia prüft Ihre Website regelmäßig erneut und schickt Ihnen eine E-Mail, wenn neue Barrieren auftauchen.

Pakete ansehen