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Kostenloses Tool

Generator für die Erklärung zur Barrierefreiheit

Erstellen Sie die Informationen zur Barrierefreiheit, die das BFSG von Unternehmen verlangt, oder eine Erklärung zur Barrierefreiheit für öffentliche Stellen nach dem EU-Muster. Was Sie eingeben, verlässt Ihren Browser nicht.

Dokument

Ein oder zwei Sätze, z. B. „Online-Shop für Gartenmöbel mit Lieferung in ganz Deutschland.“

Stand der Vereinbarkeit

Eine pro Zeile. Eine Prüfung füllt das für Sie aus.

Norm

V3.2.1 ist die Fassung, die derzeit im Amtsblatt der EU zitiert ist; sie begründet die rechtliche Konformitätsvermutung. Die im September 2026 veröffentlichte V4.1.1 beruht auf WCAG 2.2 und bringt sechs neue Kriterien; wählen Sie sie, wenn Sie auch diese geprüft haben (die Prüfung und die geführten Prüfungen von EqualVia decken sie ab).

Wie wurde bewertet?

Vorschau

Informationen zur Barrierefreiheit

[Name der Organisation] gestaltet die unter [Adresse der Website] angebotene Dienstleistung barrierefrei nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), mit dem Deutschland den European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) umsetzt. Diese Informationen stellen wir nach § 14 BFSG und Anlage 3 bereit.

Die Dienstleistung

Online-Dienstleistung unter [Adresse der Website].

Wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt

Die Website entspricht teilweise der harmonisierten Norm EN 301 549 V3.2.1 (WCAG 2.1 AA); wir beheben die unten aufgeführten Barrieren.

Bewertungsmethode: selbstbewertung mit einem automatischen prüfwerkzeug.

Bekannte Barrieren

  • [Führen Sie die nicht barrierefreien Inhalte auf]

Feedback

Wenn Sie auf eine Barriere stoßen oder Hilfe bei der Nutzung der Dienstleistung brauchen, wenden Sie sich an: [E-Mail-Adresse].

Beschwerde

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllt, können Sie sich neben den oben genannten Kontaktwegen auch an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden.

Zuletzt aktualisiert: .

Dies ist eine Vorlage, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie sie vor der Veröffentlichung, besonders die darin genannten Stellen.

Welches Dokument brauchen Sie?

Unternehmen (BFSG)

Online-Shops und andere Dienstleistungen für Verbraucher, die unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen, informieren darüber, wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt (§ 14 BFSG mit Anlage 3) — in den AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise, etwa auf einer im Footer verlinkten Seite. In Österreich gilt Vergleichbares nach dem BaFG.

Öffentliche Stellen

Nach der Richtlinie (EU) 2016/2102, in Deutschland umgesetzt im BGG und in der BITV 2.0 sowie in den Landesgesetzen, veröffentlichen öffentliche Stellen eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit dem Stand der Vereinbarkeit, den nicht barrierefreien Inhalten, einem Feedback-Kontakt und dem Schlichtungsverfahren, und halten sie aktuell.

Woher kommen die bekannten Barrieren?

Aus einer Prüfung. Die kostenlose Prüfung zeigt die Probleme einer Seite; mit einem Konto übernimmt der Generator sie aus dem Bericht Ihrer Website.